Förderungen für Mietwohnungsbau von der Bundesregierung beschlossen – Was genau wird gefördert und wie?

Es gibt gute Neuigkeiten für Investoren in Wohnimmobilien. Die Bundesregierung hat Anfang Februar 2016 ein Maßnahmenpaket beschlossen, das Investitionen in Wohnimmobilien noch attraktiver macht.

BildDer Verfasser dieses Artikels ist Finanzexperte und Autor des Buches Geld verdienen mit Wohnimmobilien (erhältlich unter http://goo.gl/AGCC1O.) Besuchen Sie auch die Autorenseite von Alexander Goldwein unter http://www.amazon.de/Alexander-Goldwein/e/B010LN17VQ.

Die Bundesregierung hat Anfang Februar 2016 ein Maßnahmenpaket beschlossen, das Investitionen in Wohnimmobilien noch attraktiver macht. Da es um Impulse für den Wohnungsbau geht, sind allerdings nur Neubauwohnungen begünstigt. Es wird erwartet, dass der Gesetzentwurf zügig das Parlament passieren und in Kraft treten wird. Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie informieren, welche Neuregelungen geplant sind.

Der Gesetzentwurf sieht die Einführung einer zeitlich befristeten, degressiven Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohngebäude vor. In den ersten 3 Jahren können so 29% der Baukosten von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings ist die Einhaltung einer Baukostenobergrenze von EUR 3.000 je Quadratmeter Wohnfläche vorausgesetzt, von der maximal EUR 2.000 gefördert werden. Das bedeutet, dass die Berechnungsgrundlage für die Sonderabschreibungen auf diese Obergrenze von EUR 2.000 pro Quadratmeter Wohnfläche gedeckelt ist. Das relativiert den Fördereffekt ein wenig.

Es wird keine flächendeckende Förderung geben. Die Sonderabschreibungen sind vielmehr auf angespannte Wohnungsmärkte beschränkt. Das sind Gebiete mit Mietpreisbremse gemäß § 556d BGB und Gebiete mit abgesenkter Kappungsgrenze gemäß § 558 BGB. Darüber hinaus sind die Förderungen auf das untere und mittlere Mietpreissegment beschränkt. Das ist aber keine schlechte Nachricht für Investoren. Denn gerade das untere und mittlere Preissegment ist attraktiv, weil es überdurchschnittliche Renditen ermöglicht, die im Premiumsegment nicht (mehr) erzielbar sind. Ich verweise dazu auf mein Buch „Geld verdienen mit Wohnimmobilien“ (siehe dort Seite 59 bis 78).

In zeitlicher Hinsicht ist die Förderung auf Baumaßnahmen begrenzt, mit denen in den Jahren 2016 bis 2018 begonnen wird. Maßgebend ist der Bauantrag oder die Bauanzeige. Die begünstigten Flächen müssen mindestens zehn Jahre für die Vermietung zu Wohnzwecken dienen.

Ich möchte aber in aller Deutlichkeit davor warnen, wegen der steuerlichen Förderung eine Neubaueigentumswohnung vom Bauträger zu kaufen, die auf lange Sicht keine attraktive Rendite abwirft. Wenn eine Immobilie nur knapp 2% Rendite pro Jahr abwirft, dann wird eine solche Investition auch durch eine zeitlich begrenzte steuerliche Förderung nicht zu einer guten Investition. Angebote mit derart mageren Renditen sind in Metropolen mittlerweile eher die Regel als die Ausnahme. Ich verweise dazu auf mein Buch „Geld verdienen mit Wohnimmobilien“ (siehe dort Seite 59 bis 78). Die Sonderabschreibungseffekte sind nach 3 Jahren verpufft und danach kommt das böse Erwachen wenn man auf eine renditeschwache Immobilien gesetzt hat.

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