BGH: Zur Bestimmung des Merkmals „Leichtfertigkeit“ im Transportrecht
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Wird durch vorsätzliches oder leichtfertiges Handeln ein Schaden verursacht und das in dem Bewusstsein, dass ein solcher Schaden entstehen könnte, so greifen die Haftungsbeschränkungen und -begrenzungen, die in einem FrachtvertragArtikel lesen