Vorstellbar ist, dass die GPW Inkasso GmbH mit Geschäftsadresse Mariannenstrasse 32 in 74653 Ingelfinden durch ein Datenleck an Adressdaten der PIM Gold Anleger gekommen ist. Jetzt schreibt die Inkassofirma die betroffenen PIM Gold Anleger unter Umgehung des Datenschutzes an. Zudem hält sich die GPW Inkasso GmbH nicht an das Verbot der direkten Kundenansprache per Email, wie besorgte angeschriebene PIM Gold Anleger mitteilen.
Datenschutz und DSGVO: Schutz für Verbraucher
Rede und Antwort steht der juristische Berater der Interessengemeinschaft „IG PIM Gold“ Dr. Thomas Pforr, der Mitglied im vorläufigen Gläubigerausschuss der PIM Gold GmbH ist.
Zu der GWP-Geschichte sagt Dr. Pforr: „Eine ganz schwierige Sache. Hier haben Teilnehmer des Rechtsverkehrs den Datenschutz als auch die DSGVO nicht beachtet. Schlimmer noch in diesem Fall scheinen Datenschutz und DSGVO mutmaßlich Fremdwörter zu sein, was auf erhebliche juristische Lücken im Wissensfundus der Verantwortlichen um „Rechtsberatung“ werbenden Inkassobüros ist.“
Privatsphäre verdient besonderen Schutz
Datenschutz und DSGVO sollen zum Schutz der Privatsphäre beitragen. „Sachdienlich ist des Weiteren für die betroffenen PIM Gold Anleger in ihrer Privatsphäre und in vielen Fällen existenziell risikobehafteten Anlagesituation, nicht von Hinz und Kunz angeschrieben zu werden. Die Betroffenen sollten zumindest nachfragen, wo diese Adresse herkommt, es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um Datendiebstahl handelt“, erläutert Dr. Thomas Pforr.
Daten, wie Name, Adresse, Telefonnummer, Email, etc. unterliegen dem Schutz der Datenschutzgrundverordnung. Was bedeutet das? „Eine unbefugte Nutzung der sensiblen Daten ist verboten. Der Insolvenzverwalter ist entweder im Rahmen der übertragenen Geschäftsführung der PIM Gold GmbH befugt die Daten zu nutzen oder die PIM Gold Kunden stimmen der Nutzung ihrer Daten ausdrücklich zu. Dies ist klar geregelt, europarechtlich! Bei Verstoß gegen das Datenschutzgesetz entstehen hohe Bußgelder.
Datenschutz und DSGVO sind zu wahren – bei Verstoß unbedingt Meldung an den Datenschutzbeauftragten!
„Ich sage nur, Schuster bleib bei deinen Leisten“, so Dr. Thomas Pforr. In diesem Fall geht es nicht um Inkasso von nicht bezahlten Strafzetteln oder einer nicht bezahlten Shopping-Rechnung. Hier geht es um einen der größten Goldanlageskandale der jüngeren Rechtsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland. Dafür gibt es Fachleute und Experten, Juristen wie zum Beispiel Dr. Thomas Pforr, Partner der Kanzlei Pforr Rechtsanwälte und Kollegen, die durchschlagende und richtungsweisende Hilfestellung im Rahmen der Vertretung der Interessengemeinschaft „IG PIM Gold“ für die betroffenen Anleger und deren Familien leisten. Nicht zuletzt in der Unterstützung des Insolvenzverwalters und dessen Überwachung ist Dr. Thomas Pforr als vorläufiges Mitglied des Gläubigerausschusses tätig. „In dieser Funktion warnen wir und empfehlen jedem rechtswidrig angeschriebenen betroffenen Anleger dringend und umgehend eine entsprechende Meldung beim Datenschutzbeauftragten nebst Beifügung einer Kopie des Schriftverkehrs zu übersenden. Zudem macht es Sinn, eine Information an die zuständige Rechtsanwaltskammer zu senden, da diese Einrichtungen angehalten sind, über das rechtmäßige oder rechtswidrige Verhalten von Rechtsanwälten, zu der auch die Rechtsberatung zählt, Sorge und Sorgfalt einzufordern“, meint Dr. Pforr.
Goldskandal weitet sich zum Datenschutzskandal aus
Wie Herrn Dr. Pforr aber aus gut informierten Kreisen bekannt ist, scheinen sich hier in dem Unternehmen GPW- Inkasso GmbH eigenmächtig nicht entscheidungsbefugte Mitarbeiter zu weit aus dem Fenster gelehnt zu haben, was darauf hindeutet, dass auch dort einiges im Argen liegt. Betroffene der PIM Gold GmbH, die angeschrieben wurden sollten den Missbrauch nicht hinnehmen und Anzeige erstatten.
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