Landwirtschaftsverlag verstößt gegen Einstweilige Verfügung – Landgericht Köln verhängt Ordnungsgeld

Wiederholt und zu Unrecht hat der Lobbyverband der Agrarindustrie Aktivisten des Deutschen Tierschutzbüros als Einbrecher bezeichnet

Der Landwirtschaftsverlag gilt als Lobbyvertretung der Massentierhaltung, dabei sieht er sich selbst als Sprachrohr der industriellen Agrarproduktion. Entsprechend negativ wird in den Verlagspublikationen über das Deutsche Tierschutzbüro e.V. berichtet. Der Verein veröffentlicht seit Jahren tierquälerische Bedingungen in der industriellen Massentierhaltung und bringt diese in die Öffentlichkeit. „Unsere Dokumentationen sind der Agrarindustrie ein Dorn im Auge, enthüllen sie doch die wahren Zustände in der Nutztierhaltung“, so Jan Peifer, Gründer vom Deutschen Tierschutzbüro.
Immer wieder versucht der Verlag die Tierschützer zu diskreditieren, so wurde auf dem vereinseigenen Online-Portal Topagrar.com behauptet, dass Aktivisten vom Deutschen Tierschutzbüro in Mastanlagen einbrechen würden und unterstellt, es sei das Geschäftsmodell des Vereins, Bilder tierschutzwidriger Zustände zu generieren, die er selbst herbeigeführt hätte. „Anscheinend geht es bei diesem Verlag nicht um objektiven Journalismus, vielmehr ist er ein Sprachrohr der industriellen Massentierhaltung“, kritisiert Peifer die Meinungsmache vom Landwirtschaftsverlag.
Mittlerweile haben sich diverse Land- und Oberlandesgerichte mit dem Landwirtschaftsverlag und den falschen Behauptungen beschäftigen müssen, es wurden entsprechend Einstweilige Verfügungen erlassen. „Gegen die Verfügung vom Landgericht Köln, uns nicht mehr als Einbrecher zu bezeichnen, hat der Verlag verstoßen“, so Peifer.
Bei Zuwiderhandlung sieht das Landgericht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise bis zu 6 Monate Freiheitsentzug vor. In dem konkreten Fall wurden ein Ordnungsgeld von 2.000 Euro sowie ersatzweise 4 Tage Freiheitsentzug festgesetzt.
„Ich halte die Strafe für nicht angemessen, man hätte den Landwirtschaftsverlag härter in die Schranken weisen müssen, damit dieser endlich damit aufhört professionell arbeitende Tierschutzvereine zu diskreditieren“, so Peifer abschließend.

Hintergrund Landwirtschaftsverlag:
Der Landwirtschaftsverlag GmbH gibt verschiedene Publikationen der Agrar- und Forstwirtschaft heraus. So produziert der Verlag u.a. die Monatszeitschrift „Jäger“ – das Mitgliedsjournal des Landesjagdverbandes NRW, die Zeitschrift SUS, das offizielle Organ der Deutschen Schweineproduktion (ZDS) sowie verschiedene Agrarmagazine wie z. B. die DLG-Mitteilungen, das Landwirtschaftliche Wochenblatt und Top Agrar. Zudem betreibt der Landwirtschaftsverlag mit Sitz in Münster das Onlineportal www.topagrar.com. Der Verlag erzielte im Jahr 2013 einen Umsatz von knapp 100 Millionen Euro und gilt als Lobbyvertretung der Massentierhaltung, dabei sieht er sich selbst als Sprachrohr der industriellen Agrarproduktion. Über die verlagseigene Stiftung werden zudem Projekte und Forschungsvorhaben in den Bereichen intensive Agrarwissenschaften finanziell gefördert und unterstützt. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Verlags: http://www.lv.de/

Über:

Deutsches Tierschutzbüro e.V.
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Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter www.tierschutzbuero.de

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