Seit über zwanzig Jahren erfolgreich: Ciper & Coll, die Anwälte für Arzthaftung und Medizinrecht , bundesweit!

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung bei Personenschäden ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

Ciper & Coll., die Rechtsanwälte für Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Schmerzensgeldrecht, Personenschadenrecht auf Augenhöhe mit regulierungsunwilliger Versicherungswirtschaft:

Ciper & Coll. sind seit über 20 Jahren auf der Seite von Geschädigten: Unfallopfer, Medizingeschädigte, sonstige in ihrer Gesundheit Betroffenen sind die Mandanten der Kanzlei.

Die Anwälte bringen keinerlei Verständnis dafür auf, dass Versicherungen in eindeutigen Angelegenheiten, so etwa schwerst medizingeschädigten Patienten eine angemessene Regulierung verweigern! Derartige Geschäftspraktiken sind in vielen Fällen nicht nur rechtlich bedenklich, sondern auch moralisch äußerst verwerflich. Hier sind Politik und Rechtsprechung gefordert, diesem Gebaren Einhalt zu gebieten. Den deutschen Haftpflichtversicherungen sind Ciper & Coll. als qualifiziert und konsequent tätige Anwaltskanzlei ein Begriff. Werden gesetzte Fristen vorsätzlich ignoriert, nehmen die Anwälte im Interesse ihrer Mandantschaft gerichtliche Hilfe in Anspruch, mit zunehmendem Erfolg.

Kompetenz und Erfahrung:

Ciper & Coll. sind mit zunehmendem Erfolg tätig: Der Kanzleihomepage ist eine Auswahl der erzielten Prozesserfolge zu entnehmen. Aktuell sind ca. 700 Erfolge gelistet, nahezu im Tagesrhythmus kommen weitere hinzu, wobei die außergerichtlichen Erfolge der Kanzlei aufgrund der Quantität noch unberücksichtigt sind.

Die Sozietät verfügt über Standorte und Beratungsbüros im gesamten Bundesgebiet, sowie in Paris und Mailand und hebt sich damit von anderen Anwaltskanzleien ab, die jeweils nur lokal repräsentiert sind. RA Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht ist darüber hinaus seit 1997 Gründer und Mitgeschäftsführer der Europäischen Anwaltskooperation (EAK) – EWIV, einem etablierten internationalen Anwaltsnetzwerk, dem zwischenzeitlich rund vierzig Anwaltskanzleien weltweit angeschlossen sind. Durch Kooperationspartner und Mitarbeiter sind Ciper & Coll. in der Lage, auch in anderen EU-Ländern, sowie in den USA insbesondere bei Personenschäden tätig zu werden. Schmerzensgeld, punitive damages und sonstige Ansprüche in den USA liegen oft deutlich höher als in Deutschland, so dass sich ein Vorgehen für den Geschädigten oftmals auszahlt.

Zahlreiche hochqualifizierte fachmedizinische Sachverständige jeder ärztlichen Fachrichtung stehen Ciper & Coll. als kompetente enge Kooperationspartner zur Verfügung und sind Garant dafür, qualifizierte und kostengünstige Expertisen in kürzester Zeit zu erhalten. Bei fehlenden finanziellen Möglichkeiten vermittelt die Kanzlei Prozessfinanzierungsunternehmen, die Mandanten das komplette Prozessrisiko, das im Bereich des Arzthaftungsrechtes nicht unterschätzt werden darf, übernehmen. Kompetenz, Erfahrung und Erfolgsstatistik geben den Anwälten und damit auch ihren Mandanten recht.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten:

1. Kompetenz
Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechtes. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus, als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung
Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hunderte nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen, als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

Auch „vielversprechende“ Werbebotschaften von Anwälten, die hervorheben, ihr Einsatz mache vor der Kanzleitür nicht halt, oder sie seien besonders kompetent, engagiert und spezialisiert, sollten mit Vorsicht begegnet werden, wenn sie Angaben zu ihren Erfolgen vermissen lassen: Entscheidend ist für den Geschädigten, ob die Kanzlei erfolgreich tätig ist, oder nicht und dieses lässt sich ganz allein anhand der erzielten Erfolge erkennen. Sollten Kanzleien KEINE Erfolge auf ihrer Homepage aufführen, wird das ebenso seinen Grund haben, wie Kanzleien, die einige wenige Erfolge aufführen. Schließlich gibt es auch diejenigen Kanzleien, die hervorheben, wie hoch doch die Ansprüche sind, die sie einklagen. Dasjenige, was sie am Ende dann tatsächlich erzielen, bleiben sie schuldig.

3. Fachanwaltschaft
Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit
Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen, sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe
Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z.B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.

Über:

Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
Deutschland

fon ..: 0211556207
web ..: http://www.ciper.de
email : ra.ciper@t-online.de

Pressekontakt:

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