Rauchmelderpflicht für bestehende Wohnungen im Saarland
2016-12-02
Ab dem 01. Januar 2017 gilt die Rauchmelderpflicht für bestehende Wohnungen im Saarland. Wer dann keinen Rauchmelder hat, dem können hohe Bußgeldstrafen drohen. Ein Einbau kann im Ernstfall MenschenleArtikel lesen