Tipps von der Fördermittelinitiative Deutschland GmbH & Co. KG

BildTipp 1: Förderprogramm Innovationsberatung „go-Inno“ für kleine Unternehmen wurde von dem Bundeswirtschaftsministerium verlängert

Damit können kleine Unternehmen weiterhin die Kompetenz von autorisierten Beratungsunternehmen in Anspruch nehmen. Unternehmen, die diese externe Beratungsleistung nutzen dürfen, kommen aus dem produzierenden Gewerbe oder Handwerk. Die Management- und Beratungsleistung unterstützt bei der Vorbereitung und Durchführung von Produktions- und Verfahrensinnovationen. Die Förderung verläuft in zwei Leistungsstufen der Potentialanalyse und der Vertiefungsberatung.

Das Förderziel des Programms ist die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationskraft der zu beratenden Unternehmen zu steigern. Antragsberechtigt sind die vom BMWI oder einem beauftragten Projektträger autorisierte Beratungsunternehmen.

Das zu beratende Unternehmen muss in Deutschland niedergelassen sein, weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigen einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro haben.
Es wird ein Zuschuss gemäß der Beratungskosten gewährt. Der Zuschuss beträgt max. 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Maximale Förderung für einen Beratertag beträgt 1.100 Euro. Die Maximalen Beratertage sind je nach Leistungsstufen in der Richtlinie festgelegt. Der zuständige Projektträger ist der Projektträger im DLR und hat seinen Sitz in Bon. Die Richtlinie wurde von dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) herausgegeben.

Tipp 2: Energieberatung im Mittelstand – Zuschüsse vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Die Energieberatung im Mittelstand ist eine Förderung für kleine und mittlere Unternehmen, (KMU) wobei die Energiesparpotentiale im eigenen Unternehmen identifiziert und Energieeinsparungen umgesetzt werden.
Der Energieberater soll bei der Beratung sinnvolle Energieeinsparrungen in Bereichen der Gebäude und Anlagen und beim Nutzverhalten des Unternehmens darlegen. Dabei sollen die Energieberater die enthüllten Einsparpotentiale bis zur Inbetriebnahme von Energieeinsparmaßnahmen begleiten. Infolgedessen wird ein großer Beitrag zum Klimaschutz beigetragen. Der Berater erstellt ein Energieaudit laut der EU-Energieeffizienzrichtlinie.

Bei dieser Förderung sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland antragsberechtigt. Dabei dürfen sie nicht mehr als 250 Personen beschäftigen und der Jahresumsatz liegt unter 50 Millionen bzw. die Jahresbilanzsumme übersteigt nicht 43 Millionen Euro. Von der Beantragung ausgeschlossen sind Unternehmen, denen eine Entlastung im Rahmen des Spitzenausgleich (nach § 10 Stromsteuergesetz und § 55 Energiesteuergesetz) zusteht oder die im laufenden oder vergangenen Kalenderjahr einen Antrag nach der §§ 63 ff. EEG (Besondere Ausgleichsregelung) gestellt haben.

Der Zuschuss für die Energieberatung liegt bei einem Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro bei 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten. Der Maximalbetrag wurde auf 8.000 Euro festgelegt.
Unter 10.000 Euro jährlicher Energiekosten beträgt die Zuwendung auch 80 Prozent, dabei ist jedoch der Maximalbetrag auf 1.200 Euro festgelegt.
Bei der Auswahl der Energieberater sollte man darauf achten, dass der Energieberater vom BAFA zugelassen wurde. Weitere Informationen finden Sie unter www.FID-Deutschland.de

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