Arbeitgeber droht: „Aufhebungsvertrag, sonst Kündigung samt Strafanzeige!“ – Kanzlei Blaufelder / Dornhan
Stellt ein Arbeitgeber einen Beschäftigten vor die Wahl „fristlose Kündigung oder Unterzeichnen eines Aufhebungsvertrages“, muss dies nicht rechtswidrig sein.Artikel lesen